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FG München Beschluss v. - 10 V 2681 07

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 4

Bedingte Prozesshandlung

Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung durch die Behörde

Automatisierte Mahnung

Leitsatz

1. Wird von einem Beteiligten eine vorsorgliche und bedingte Hauptsacheerledigungserklärung abgegeben, hat das Gericht wegen der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen in der Sache zu entscheiden.

2. Erlässt das Finanzamt eine automatisierte Mahnung, begründet dies noch keinen Fall der drohenden Vollstreckung im Sinne des § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 FGO.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAC-67883

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