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Benzinkosten als Werbungskosten bei Anwendung der sog. Fahrtenbuchmethode
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Pkw auch zur privaten Nutzung, kann der Arbeitnehmer laufende Fahrzeugkosten, die er selbst trägt, als Werbungskosten geltend machen, wenn der Nutzungsvorteil nach der sog. Fahrtenbuchmethode nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG ermittelt wird. Bei Anwendung der sog. 1 %-Methode ist ein Werbungskostenabzug hingegen nicht möglich. Damit sind bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode die vom Arbeitnehmer getragenen Kosten zweimal zu berücksichtigen:
Zu Lasten des Arbeitnehmers bei der Ermittlung des Nutzungsvorteils für die privaten Fahrten, weil in die Ermittlung des geldwerten Vorteils die „insgesamt entstehenden Aufwendungen” eingehen, also auch die vom Arbeitnehmer getragenen Kosten.
Zu Gunsten des Arbeitnehmers als Werbungskosten zum ...