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BFH  - II R 24/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 5, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 6, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 7, GrEStG § 1 Abs 2, FGO § 76, FGO § 79, FGO § 79b

Rechtsfrage

Zu klären ist, ob die Verfolgung eigener wirtschaftlicher Interessen und in diesem Zusammenhang der grunderwerbsteuerliche Tatbestand als Zwischenhändler i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 GrEStG und/oder als Verwertungsbefugter i.S. des § 1 Abs. 2 GrEStG als erfüllt angesehen werden kann, wenn, bei einem für den Grundpfandrechtsgläubiger u.a. eingeräumten Benennungsrecht, von diesem auch eine Mittelzuführung zur Wertsteigerung des Grundstücks (hier: Übernahme der verbliebenen Baukosten zur Fertigstellung) erfolgte?

Gerügt werden weiter Verfahrensmängel im Bezug auf §§ 76, 79 und 79b FGO.

Benennungsrecht; Grunderwerbsteuer; Verwertungsbefugnis; Zwischenhändler

Fundstelle(n):
ZAAAC-67711

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