BFH - II R 24/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 5, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 6, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 7, GrEStG § 1 Abs 2, FGO § 76, FGO § 79, FGO § 79b
Rechtsfrage
Zu klären ist, ob die Verfolgung eigener wirtschaftlicher Interessen und in diesem Zusammenhang der grunderwerbsteuerliche Tatbestand als Zwischenhändler i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 GrEStG und/oder als Verwertungsbefugter i.S. des § 1 Abs. 2 GrEStG als erfüllt angesehen werden kann, wenn, bei einem für den Grundpfandrechtsgläubiger u.a. eingeräumten Benennungsrecht, von diesem auch eine Mittelzuführung zur Wertsteigerung des Grundstücks (hier: Übernahme der verbliebenen Baukosten zur Fertigstellung) erfolgte?
Gerügt werden weiter Verfahrensmängel im Bezug auf §§ 76, 79 und 79b FGO.
Benennungsrecht; Grunderwerbsteuer; Verwertungsbefugnis; Zwischenhändler
Fundstelle(n):
ZAAAC-67711