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NWB direkt Nr. 3 vom

Kurz notiert

Neue Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung

Am ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze in Kraft getreten. Damit ist die Grundlage für die Errichtung von neuen Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung geschaffen worden. Zum sind fünf Bundesfinanzdirektionen mit Sitz in Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt an der Weinstrasse und Nürnberg errichtet worden. Die Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, Nürnberg und Köln mit ihren Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen und der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe, und Koblenz wurden zum aufgelöst. Der Bund zieht sich damit aus den Oberfinanzdirektionen zurück, die in einigen Bundesländern noch als gemeinsame Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung und der Finanzverwaltungen der jeweiligen Länder bestanden.

Solidarpakt-II-Mittel

Aus den Finanzplanungen der neuen Länder und Berlins geht es nicht hervor, „welche Ausgabenkürzungen bzw. Einnahmeerhöhungen zur Kompensation der schrittweisen Verringerung der Solidarpakt-II-Mittel dienen”. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/6223) auf eine...