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Umsatzsteuerfreiheit für Heilbehandlungsleistungen
Rechtsformunabhängigkeit auch bei Personengesellschaften
Die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungsleistungen gem. § 4 Nr. 14 UStG ist nicht von der Rechtsform des Leistenden abhängig. Für die Gewährung der Umsatzsteuerbefreiung reicht es nach einer Entscheidung des aus, wenn eine Personengesellschaft Heilbehandlungsleistungen durch entsprechend qualifizierte Angestellte erbringt.
Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 UStG
Die Umsätze aus einer heilberuflichen Tätigkeit wie z. B. die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast) oder Hebamme sind gem. § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Unstreitig war stets, dass von dieser Steuerbefreiung Einzelpraxen erfasst sind, im Rahmen derer eine einzelne natürliche Person heilberufliche Tätigkeiten ausführt. Ferner war seit jeher geklärt, dass auch Gemeinschaftspraxen von der Umsatzsteuerbefreiung erfasst sind, sofern mehrere entsprechend qualifizierte Personen ihre heilberuflichen Tätigkeiten im Rahmen der Gemeinschaftspraxis ausüben. Auch wenn das Modell der Einzelpraxis bzw. der Gemeinschaftspraxis empirisch derzeit noch vorherrschen mag, erfolgt die Ausübung von heilberuflichen Tätigkeiten immer häufiger d...