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NWB direkt Nr. 3 vom Seite 1

Verfassungswidrigkeit der Spekulationssteuer bis 2004?

Finanzgerichte stellen sich gegen BFH

Axel Höhmann

Das FG München zweifelt in seiner aktuellen an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen mit Wertpapieren. Damit schließen sich die Münchner Richter einem Urteil des mit gleichem Tenor für die Jahre bis einschließlich 2004 an und stellen sich gegen ein Urteil des BFH.

BFH: Besteuerung von Wertpapiergeschäften ab 1999 verfassungsgemäß

Nachdem das BVerfG am die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften für die Jahre 1997 und 1998 als nicht verfassungsgemäß beurteilt und die entsprechende gesetzliche Regelung für nichtig erklärt hatte, führte der Gesetzgeber ab dem das sog. Kontenabrufverfahren ein. Nach der Gesetzesbegründung sollte der Finanzverwaltung eine verbesserte Möglichkeit zur einzelfallbezogenen, bedarfsgerechten und gezielten Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der deklarierten Angaben eröffnet und ein gleichmäßiger Vollzug der Steuergesetze gewährleitstet werden. S. 2

Mit dem Kontenabruf können auch steuerlich relevante Daten früherer Jahre abgerufen werden. Daher sah der BFH in einer Entscheidung v. das vom ...