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Bayerisches Landesamt für Steuern 05.12.2007 S 2134 - 17 St 32/St 33, NWB direkt 3/2008 S. 4

Errichtung und Betrieb eines Golfplatzes

Werden Grundstücke eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens für Golfplatzzwecke verwendet, ist für die ertragsteuerliche Beurteilung zu unterscheiden, ob der Golfplatz vom Land- und Forstwirt selbst betrieben wird, oder ob der Land- und Forstwirt die Grundstücke einem Golfplatzbetreiber (z. B. Golfclub) zur Nutzung überlässt. Zu den ertragsteuerlichen Folgen, die sich hieraus ergeben, äußert sich das Bayerische Landesamt für Steuern.