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FG Düsseldorf 23.05.2007 18 V 1645/07 A(AO) , NWB direkt 3/2008 S. 3

Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids

Die Feststellung in einem Abrechnungsbescheid, dass ein Steueranspruch mangels Zahlungsverjährung nicht erloschen ist, stellt einen vollziehbaren Verwaltungsakt dar, gegenüber dem einstweiliger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung erlangt werden kann (gegen ). Zum Regelungsgegenstand eines Abrechnungsbescheids gehört auch die Frage, ob überhaupt und welche Zahlungsverpflichtungen (wirksam) begründet worden sind. Schematische Anfragen an das Einwohnermeldeamt, die trotz Nichtbeantwortung nicht weiterverfolgt werden und daher nicht als ernsthafte Ermittlungsmaßnahmen anzusehen sind, können die Verjährung nicht unterbrechen.