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NWB Nr. 3 vom Seite 167 Fach 19 Seite 3871

Der Verwalter nach der Insolvenzordnung

Bestellung, Ernennung, Aufgaben, Haftung, Entlassung, Vergütung

Dr. Gerhard Pape

Aus den sehr vielschichtigen Interessen und Erwartungen an die Tätigkeit des Insolvenzverwalters ergibt sich ein ebenso differenziertes Anforderungs- und Tätigkeitsprofil, dem im Hinblick auf die zwangsweise Einsetzung des Insolvenzverwalters als Verwerter eines fremden Vermögens schon das Gesetz durch die Festlegung klar strukturierter Regeln für die Bestellung und Ausübung seiner Tätigkeit Rechnung tragen muss. Ziel der nachfolgenden Ausführungen ist es, die verschiedenen Regelungsbereiche, die für den „Beruf” des Insolvenzverwalters eine Rolle spielen, näher darzustellen. Es soll ein Abriss von dem Beginn der „mehrseitig fremdbestimmten” Tätigkeit des Insolvenzverwalters bis zu deren Ende gegeben werden. Nicht zuletzt durch die weitere Öffnung der Rechtsberatung auf Annextätigkeiten anderer Berufsgruppen reicht die Insolvenzberatung noch stärker in den Focus der Steuerberater.

I. Der Insolvenzverwalter im Spannungsverhältnis widerstreitender Interessen

Der Insolvenzverwalter übt eine durch das Insolvenzgericht und die verschiedenen Gläubigergruppen sowie möglicherweise auch durch den Schuldner fremdbestimmte Tätigkeit aus, mit der er sehr unterschiedlichen Zielen, die teilweise nu...