Erbbauzinsvorauszahlung - Sind die im
September 2004 für ein auf 99 Jahre bestelltes Wohnungserbbaurecht in
einem Einmalbetrag im Voraus gezahlten Erbbauzinsen in Höhe von 36350
€ im Streitjahr 2004 sofort in voller Höhe oder gem.
§ 11 Abs. 2 Satz 3
EStG i.d.F. des am verkündeten und am
in Kraft getretenen Richtlinien-Umsetzungsgesetzes vom
(BGBl I 2004, 3310) auf den Zeitraum von 99
Jahren verteilt nur in Höhe von 368 € als Werbungskosten bei den
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar - Ist die Neuregelung
in
§ 11 Abs. 2 Satz 3
EStG, die gem.
§ 52 Abs. 30 EStG
erstmals für Erbbauzins-Vorauszahlungen anwendbar ist, die nach dem
geleistet wurden, verfassungswidrig ("echte" und damit
unzulässige Rückwirkung)?
Das Verfahren ist durch Beschluss vom bis zur Entscheidung
des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 1/11
ausgesetzt.
Ablösung; Erbbauzins; Rückwirkung; Vorauszahlung
Fundstelle(n): EAAAC-67248
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