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BFH  - III R 91/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, SGB III § 122 Abs 2 Nr 3, SGB III § 38 Abs 4 S 2

Rechtsfrage

Ist ein Kind weiterhin als "arbeitsuchend gemeldetes Kind" gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn es seine Arbeitsuchendmeldung nicht innerhalb von drei Monaten erneuerte und somit die Arbeitsvermittlungspflicht der Agentur für Arbeit gem. § 38 Abs 4 S. 2 SGB III endete? Entfaltet die Feststellung "arbeitsuchend gemeldet" durch die Agentur für Arbeit der Familienkasse gegenüber eine Tatbestandswirkung (vgl. DA-FamEStG 63.3.1.Abs.3)?

Arbeitslosigkeit; Kindergeld; Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAC-67221

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