Ausbildung; Grundwehrdienst; Kindergeld; Verlängerung
Rechtsfrage
Kindergeld über 27 Jahre wegen Grundwehrdienst: Können nur die Monate des Grundwehrdienstes als Verlängerungstatbestand berücksichtigt werden, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeleistet wurden und nicht wegen Vorliegens eines Tatbestandes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG bereits zu einem Kindergeldanspruch geführt haben (vgl. DA-FamEStG 63.5. Abs. 3)? Ist somit der (potentielle) Bezugszeitraum um genau die Monate zu verlängern, die zu einer Benachteiligung durch den Grundwehrdienst geführt haben?
Gesetze: EStG § 32 Abs 5 S 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a, GG Art 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.11.2007):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil vom , unbegründet.
Fundstelle(n):
KAAAC-67220