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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 224/04

Gesetze: EStG § 32 Abs. 5

Gewährung von Kindergeld während des Grundwehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes – jenseits des 27. Lebensjahres

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der Kindergeldgewährung über das 27. Lebensjahr hinaus nach § 32 Abs. 5 EStG.

  2. Mit § 32 Abs. 5 Satz 1 EStG wollte der Gesetzgeber einen Ausgleich dafür schaffen, dass – abweichend von der Rechtslage vor Inkrafttreten des JStG 1996 – Kinder während der Ableistung ihres Wehr- oder Zivildienstes steuerlich nicht berücksichtigt werden.

  3. Nach Vollendung des 27. Lebensjahres kann nur noch die Differenz zum gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst als Verlängerungstatbestand berücksichtigt werden.

  4. Die Gewährung von Kindergeld während des Grundwehrdienstes/zivilen Ersatzdienstes vermag den Wortlaut des § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG nach Sinn und Zweck jedenfalls dann nicht einzuschränken, wenn die Gewährung darauf beruht, dass der Leistungszeitraum für das Kindergeld nach dem sog. Monatsprinzip bemessen ist.

Fundstelle(n):
LAAAC-63592

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