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StuB 1/2008 S. 42

Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen gegenüber Steuerberatern

Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus einer Tätigkeit, die ihrem jeweiligen Berufsbild unterliegt, richtet sich nach den Vorschriften derjenigen Berufsordnung, der sie bei der Ausübung dieser Tätigkeit unterliegen (). Für einen Steuerberater, der zugleich als Wirtschaftsprüfer zugelassen ist, bedeute dies, dass er seinem Mandanten die Hilfe und Beratung in Steuersachen in erster Linie in seiner Eigenschaft als Steuerberater verspreche, wenn diese der ausschließliche Gegenstand des Vertrags ist oder den Schwerpunkt der vertraglichen geschuldeten Tätigkeit bildet. Sei dies der Fall und keine Anhaltspunkte für einen hiervon abweichenden Willen der Vertragsparteien ...