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Nachträgliche Herstellungskosten bei Baumaßnahmen an einem vermieteten Gebäude
Aufwendungen für Baumaßnahmen an einem vermieteten Gebäude, die zur Beseitigung von Wasserschäden erforderlich sind, führen gem. nrkr. NWB WAAAC-54019 (BFH-Az.: IX R 28/07, EFG 2007 S. 1682) zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten. Dies gilt auch dann, wenn in diesem Zusammenhang Praxisräume verlegt werden (Bezug: § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB).