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Ergänzungsprotokoll zum DBA mit den USA ratifiziert
Das am unterzeichnete Protokoll zur Änderung des deutsch-amerikanischen DBA vom ist mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am in Kraft getreten. Im Mittelpunkt des Änderungsprotokolls stehen: S. 8
Der Verzicht auf die Erhebung von Quellensteuern auf Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften. Damit wird die Mehrfachbesteuerung von Gewinnen vermieden.
Die gegenseitige Anerkennung von Altersvorsorgeeinrichtungen für steuerliche Zwecke, um Personalentsendungen in den jeweils anderen Staat zu erleichtern.
Die Möglichkeit, Streitfälle zwischen den Steuerbehörden beider Staaten durch eine Schiedsstelle zu lösen. Damit werden Steuerpflichtige stärker vor Doppelbesteuerungen geschützt.
Die geänderten Vorschriften sind für die im Abzugsweg zu erhebenden Steuern erstmals auf Beträge anzuwenden, die am oder nach dem gezahlt oder gutgeschrieben wurden bzw. werden. Für die übrigen Steuern ist das Protokoll seit dem anzuwenden.