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IWB 1/2008 S. 1243

Serbien | Regierungsverordnung gegen Geldwäsche bei Privatisierungskäufen

Entsprechend einer Regierungsverordnung von Anfang Oktober 2007 werden Maßnahmen veranlasst, die einen Verkauf staatlicher Unternehmen an kriminelle oder unter Strafverfolgung stehender Personen ausschließt. Zu den Maßnahmen gehören die Prüfung der Herkunft des eingesetzten Kapitals bei allen Verkäufen über Ausschreibungen und Auktionen. Die Privatisierungsagentur hat künftig die Angaben über den Käufer bzw. meistbietenden Käufer an das Amt zur Verhinderung von Geldwäsche, an das Steueramt und eventuell an das Innenministerium zwecks Abgleich der Daten zu senden. Dafür sollen 15 Tage bis zur Entscheidung für oder gegen den Abschluss eines Kaufvertrages zur Verfügung stehen.