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Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes
Neugestaltung der Verschonungsregelungen
Neben der verfassungskonformen Ausgestaltung des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts (s. NWB direkt 52/2007) gehen mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) zahlreiche Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes einher. Den durch die Änderung der Bewertungsvorschriften bedingten höheren Wertansätzen Rechnung tragend werden auch die Verschonungsregelungen neu gestaltet.
Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Zum begünstigten Vermögen gehören nach § 13b Abs. 1 ErbStG-E das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Betriebsvermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften mit einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als 25 %. In der Übertragbarkeit und Stimmrechtsausübung gebundene Anteile sind zur Prüfung der Mindestbeteiligung zusammenzurechnen. Ferner ist Voraussetzung, dass sich der Betrieb, die Betriebsstätte bzw. die Geschäftsleitung im Inland, einem EU-Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums befindet. S. 2
Begünstigungseinschränkungen und Vorverhaftung
Von der Begünstigung ausgenommen sind Betriebe und An...