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Pauschalierung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) bei Sachzuwendungen
Zur Anwendung des § 37b EStG hat die OFD Münster Stellung genommen und sich zur Wahlrechtsausübung, zur Bemessungsgrundlage, zu den Besonderheiten für eigene Arbeitnehmer sowie zu den Höchstbeträgen geäußert. Weitere Anwendungsregelungen werden zurzeit zwischen dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Sie werden nach Abschluss der Erörterung in einem abgestimmten BMF-Schreiben bekannt gegeben. Die gilt für alle Zuwendungen i. S. des § 37b EStG, die nach dem gewährt wurden.