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FG Köln 25.10.2006 12 K 2643/04, NWB direkt 1/2/2008 S. 8

Privatnutzung eines Firmen-Pkw

Ein Fahrtenbuch muss zeitnah und in einer gebundenen oder jedenfalls in einer geschlossenen Form geführt werden, die nachträgliche Einführungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt. Eine elektronisch geführte Aufzeichnung genügt nur dann den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.