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FG Nürnberg 25.07.2007 III 149/2006, NWB direkt 1/2/2008 S. 8

Nicht ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch

Das Notieren der Fahrten durch den Steuerpflichtigen tagsüber auf Zettel, die (Zwischen-)Erfassung der Daten abends in einer Excel-Tabelle im mitgeführten Laptop und erst dann die – endgültige – Eingabe der Daten am Wochenende in ein elektronisches Fahrtenbuch, das auf einem anderen Rechner geführt wird, kann nicht als zeitnahe und hinreichend manipulationssichere Erfassung qualifiziert werden. Ein solches Fahrtenbuch ist ohne Vorlage der handschriftlichen Ursprungsaufzeichnungen nicht geeignet, eine ausschließlich berufliche Nutzung eines Pkw nachzuweisen.