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FG München 25.01.2007 14 K 2561/05, NWB direkt 1/2/2008 S. 4

Haftung des Geschäftsführers bei Steuerhinterziehung

Der Geschäftsführer haftet für die verkürzten Steuern, wenn dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht und dadurch Steuern verkürzt worden sind.