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Ansparabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe
Verwaltungserlasse ergänzt und an Rechtsprechung angepasst
Zweifelsfragen zur nachträglichen Bildung einer steuerfreien Rücklage, des Buchnachweises und zur Besteuerung des Auflösungsgewinns bei Betriebsaufgabe hat das BMF in einem aktuellen Schreiben beantwortet.
Ergänzung der Anwendungserlasse
Zur Bildung einer Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 ff. EStG in der für Anschaffungen vor dem geltenden Fassung liegen vor allem und vor. An die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung zu den dort vertretenen Auffassungen wurden die Verwaltungsanweisungen mit angepasst und ergänzt.
Wiederholte oder nachträgliche Bildung einer Rücklage
Die steuerfreie Rücklage ist gewinnerhöhend aufzulösen, wenn das Wirtschaftsgut, für dessen Anschaffung oder Herstellung sie gebildet worden ist, nicht bis zum Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahrs angeschafft oder hergestellt worden ist. Die erneute Bildung einer Ansparabschreibung für das gleiche Anlagegut ist nach Ablauf des vorangegangenen Investitionszeitraums nur zulässig, wenn der Steuerpflichtige ausreichend begründet, weshalb die Investition bisher nicht durchgeführt wurde, aber gleichwohl weiterhin geplant ist.
Will der Steuerpflichti...