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BBEV Nr. 1 vom Seite 32

Abgeltungsteuer: Spezialfonds und vergleichbare Publikumsfonds

Hinweise für nach dem 9. 11. 2007 erzielte Veräußerungsgewinne

von Heiko Wunderlich und Maik Paukstadt, beide München und

Nachdem der Bundesrat nunmehr am dem Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) zugestimmt hat und damit die Änderungen im Investmentsteuergesetz (InvStG) rückwirkend zum in Kraft treten können, untersucht der folgende Beitrag die Besteuerungsfolgen der Neuregelung zu Spezialfonds und anderen betroffenen Sondervermögen.

I. Besteuerungssituation bei Spezialfonds vor dem Jahressteuergesetz 2008

Nachdem der Bundestag in der 2. und 3. Lesung am das JStG 2008 mit den Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses angenommen hatte, hat der Bundesrat am ebenfalls dem Gesetz zugestimmt. Im Folgenden werden – im Anschluss an den kürzlich erschienenen Beitrag der Verfasser NWB BAAAC-64109 – die sich aus der Neufassung des § 18 InvStG ergebenden Besteuerungsfolgen für Anleger dargestellt.

Durch die Ergänzung der Anwendungsregelung des § 18 InvStG n. F. um einen Abs. 2a wurden für betroffene Fonds z. T. die eigentlich erst ab VZ 2009 geltenden Regelungen bereits für die VZ 2007 und 2008 für anwendbar erklärt. Auslöser dieser Neuregelung des § 18 InvStG n. F. war ein Prüfauftrag des Bundesrats, der anprangerte, dass vermögende Privatpersonen eigene Investmentfonds – insbesondere in Luxemburg – gründen können. Es wur...