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Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung – 1. Teil
Zivilrechtliche Grundlagen und ertragsteuerliche Behandlung im Überblick
Aufgrund der ergangenen Rechtsänderungen (Einführung von § 6 Abs. 3 und 5 sowie § 16 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 EStG) und der Fortentwicklung der BFH-Rechtsprechung zur Erbauseinandersetzung hat die Finanzverwaltung das (BStBl I S. 253) erlassen. Damit wurden die (BStBl I S. 62) und v. - IV A 6 - S 2242 - 25/02 (BStBl I S. 1392) zur ertragsteuerlichen Behandlung der Erbauseinandersetzung ersetzt. Das neue BMF-Schreiben zur Erbauseinandersetzung ist mit demjenigen zur ertragsteuerlichen Behandlung der Realteilung v. - IV B 2 - S 2242 - 6/06 (BStBl I S. 228) abgestimmt und verweist an mehreren Stellen auf die analoge Anwendung der Vorschrift zur Realteilung. Im Fokus des folgenden ersten Teils eines Beitrags zu dieser Thematik steht die zivil- und steuerrechtliche Regelung von Erbfall und Erbauseinandersetzung unter Bezugnahme auf die zuletzt ergangene Verwaltungsregelung.
I. Zivilrechtliche Grundlagen
Mit dem Tod des Erblassers (Erbfall) geht dessen Vermögen (Erbschaft) nach § 1922 Abs. 1 BGB als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über (Gesamtrechtsnachfolge). Der Erbe tritt materiell-rechtli...