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NWB direkt Nr. 52 vom

Kurz notiert

Vereinbarung von Erfolgshonoraren künftig im Einzelfall zulässig

Die Bundesregierung hat am einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Künftig können Rechtsanwalt und Mandant eine erfolgsabhängige Vergütung im Einzelfall vereinbaren, wenn der Rechtsuchende ohne diese Möglichkeit davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Neuregelung folgt einer Entscheidung des , wonach die Vereinbarung eines Erfolgshonorars jedenfalls möglich sein muss, wenn besondere Umstände in der Person des Mandanten vorliegen, die diesen ohne Erfolgshonorar davon abhalten, seine Rechte zu verfolgen. Die ausnahmsweise Zulassung der Vereinbarung von Erfolgshonoraren wird mit einer Reihe von Aufklärungs- und Hinweispflichten zum Schutz der Rechtsuchenden verknüpft. Sie gewährleisten, dass die Entscheidung, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, nicht überstürzt oder in Unkenntnis der wirtschaftlichen Folgen getroffen wird. So ist der Rechtsanwalt verpflichtet, in der Honorarvereinbarung die Vergütung anzugeben, die er ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars verlangen könnte. Außerdem muss er den Zuschlag, de...