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FG München 24.10.2007 9 K 203/06 , NWB direkt 52/2007 S. 8

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Wohnungen

Der Steuerpflichtige trägt die Feststellungslast dafür, dass sich sein Lebensmittelpunkt in der vom Beschäftigungsort weiter entfernt liegenden Wohnung befindet. Kann er nicht belegen, dass er dort seine überwiegeden Freizeitaktivitäten durchführt oder seine Anwesenheiten zur Kontaktpflege mit seinem sich angeblich ausschließlich dort befindlichen Freundes- und Bekanntenkreis nutzt, kann er die Fahrtkosten von der weiter entfernt liegenden Wohnung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen.