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FG München 20.06.2007 10 K 2872/06 , NWB direkt 52/2007 S. 4

Zugang eines Bescheids

Auch bei fehlendem Absendevermerk auf dem Entwurf eines Bescheids kann der Nachweis des Zugangs des Bescheids aufgrund von Indizien festgestellt werden (hier insbesondere: Rückzahlung des zurückgeforderten Kindergeldbetrags und der Zinsen, kein Vorgehen gegen Rückforderung trotz Mahnung der Forderungseinzugsstelle; Änderungsbegehren erst im Zusammenhang mit Publikation der veränderten höchstrichterlichen Rechtsprechung, späte Geltendmachung des Nichtzugangs trotz wiederholter Hinweise der Behörde auf bestandskräftigen Bescheid).