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NWB Nr. 52 vom Seite 4783 Fach 27 Seite 6509

Grenzwerte 2008 in der Sozialversicherung

Alle wichtigen Werte auf einen Blick

Gerald Eilts

Mit beständiger Regelmäßigkeit werden alljährlich zum 1. Januar eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung geändert. In den meisten Bereichen sah es im Hinblick auf 2008 lange Zeit nur nach einer mehr oder weniger turnusmäßigen Anpassung aus. Allein die Diskussion um die Festlegung des neuen Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung sorgte hier für Gesprächsstoff und führte quasi „auf der Zielgeraden” noch zur notwendigen Anpassung vielfach bereits druckfertig aufbereiteter Medien. Soweit es nicht einer Änderung in den Sozialgesetzen selbst bedurfte, sind die neuen Beträge per Rechtsverordnung in Form der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung v. (BGBl 2007 I S. 2797 f.) veröffentlicht worden. Erstmals zu einem Jahreswechsel zu berücksichtigen sind die Neuregelungen für die Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

I. Rechengrößen im Versicherungsrecht

1. Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – wird zum auf 48 150 € (2007: 47 700 €) festgesetzt; der Wert gilt bundesweit.

Aufgrund der verschärften Bedingungen, die sich bei diesem ...