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LSG NRW 11.10.2007 L 16 (14) R 140/06, NWB 52/2007 S. 402

Sozialversicherungsrecht | Sozialversicherungspflicht von Journalisten

Programmgestaltend tätige Mitarbeiter von Rundfunkanstalten sind im Zweifelsfall selbständig tätig und daher keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (LSG NRW, Urteil v. - L 16 (14) R 140/06; Rev. nicht zugelassen). Die Moderatorin eines Radiosenders hatte die gegenteilige Auffassung vertreten und im Rahmen eines von ihr initiierten Statusfeststellungsverfahrens einen entsprechenden Bescheid erwirkt. Hiergegen klagte der Radiosender, unterlag aber in zweiter Instanz vor dem Landessozialgericht. Die Richter begründeten ihr Urteil mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit. Die Rundfunkanstalten müssten frei von fremder Einflussnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung programmgestaltender Mitarbeiter bestimmen können. Daraus folge, dass programmgestaltende Mi...