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Wertpapierrecht | Zur Dritthaftung des Prüfers für verlustbringende Anlage
Lässt sich der Anleger das Prospektprüfungsgutachten vor seiner Anlageentscheidung nicht aushändigen, kann er seinen Anspruch gegen die Prüfungsgesellschaft nicht damit begründen, er habe auf die im Prospektprüfungsgutachten enthaltenen Angaben vertraut und sein Steuerberater habe ihm die Beteiligung empfohlen. Für die Erstreckung der Schutzwirkung und die Haftung nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter im Bereich der Expertenhaftung kommt es entscheidend darauf an, dass der Anleger von dem Gutachten Gebrauch macht und hierdurch ein tatsächliches Vertrauen des Anlegers erzeugt und auf seinen Entschluss Einfluss genommen wird ( NWB BAAAC-63792).