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Einkommensteuer | Tarifbegünstigung des geldwerten Vorteils aus Aktienoptionen
Nach der Rechtsprechung des BFH stellen geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. des § 34 Abs. 3 EStG a. F. dar, wenn zwischen Einräumung und Erfüllung der Option eine Beschäftigungszeit von mehr als zwölf Monaten liegt. Diese Grundsätze gelten nach dem , nv NWB DAAAC-63855 entsprechend für § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002.