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Einkommensteuer | Rentenzahlungen als dauernde Last
Dem Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last steht nicht entgegen, dass der Begünstigte durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis existenzsicherndes Vermögen aus der Erbmasse erhält (Abweichung von , BStBl II S. 633; Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG)
Praxishinweise: Ob Versorgungsleistungen im Fall einer Vermögensübergabe vorliegen, ist nicht davon abhängig, ob die Leistungen der Existenzsicherung (= Befriedigung von Grundbedürfnissen) des Empfängers dienen. Entscheidend ist allein, dass der Begünstigte zum Generationennachfolgeverbund gehört und die Versorgungsleistungen aus den Erträgen des übernommenen Vermögens erbracht werden können. Da die Annahme einer steuerlich zu berücksichtigenden Versorgungsleistung also nicht von einer Versorgungsbedürftigkeit des Empfäng...