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Angemessenheit der Gewinnbeteiligung eines typisch stillen Beteiligten
Bei einem stillen Gesellschaftsvertrag unter Beteiligung naher Angehöriger sind gem. nrkr. NWB IAAAC-16778 (BFH-Az.: VIII R 25/06, EFG 2006 S. 1734) die Beteiligten verpflichtet, bestehende vertragliche Vereinbarungen im Wege einvernehmlicher Vereinbarung zu ändern, wenn ein steuerlich beachtlicher Grund zur Änderung des Vertrags besteht (Bezug: § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).