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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 285/07 EFG 2008 S. 333 Nr. 4

Gesetze: StBerG § 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, StBerG § 154

Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StBerG

Leitsatz

  1. Zum Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft nach § 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StBerG.

  2. Bestandsschutz nach § 154 Abs. 1 Satz 1 StBerG genießen nur Steuerberatungsgesellschaften, die am anerkannt waren.

  3. Ein Verein ist keine Gesellschaft i. S. des § 154 Abs. 2 Satz 1 StBerG.

Fundstelle(n):
DStR 2008 S. 843 Nr. 17
DStRE 2008 S. 460 Nr. 7
EFG 2008 S. 333 Nr. 4
RAAAC-65910

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