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FG München Urteil v. - 1 K 1274/04

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2

Vorwegabzug bei Sonderausgaben bei Zusammenveranlagung

Hinreichende Bestimmtheit des Klagebegehrens

Leitsatz

Der Vorwegabzug bei Sonderausgaben erfolgt nur unter Einbeziehung desjenigen zusammenveranlagten Ehegatten, für den Zukunftssicherungsleistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht worden sind oder der zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAC-65857

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