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EU-Kommission veröffentlicht Mitteilung zur Anwendung von Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich der direkten Steuern
Die Europäische Kommission hat am eine Mitteilung angenommen, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihre Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich der direkten Steuern im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zu überprüfen und koordinierte Lösungen in diesem Bereich zu suchen. Im Rahmen eines EU-weiten Konzepts zur Koordinierung einzelstaatlicher Regelungen im Bereich der direkten Steuern (vgl. hierzu Kischel, Die neue Initiative der EU-Kommission zur steuerpolitischen Koordinierung im Bereich der direkten Steuern, IWB 2007, F. 11 Gr. 2 S. 797) bietet die Kommission den Mitgliedstaaten ihre Unterstützung an, um ihre Vorschriften zur Bekämpfung des Steuermissbrauchs mit den Erfordernissen des EU-Rechts in Einklang zu bringen.
Dass die Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der Anwendung von Missbrauchsbestimmungen in Angriff genommen wird, hängt mit der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung zusammen. In den vergangenen Jahren hat der EuGH in zahlreichen wichtigen Urteilen im Steuerbereich (z. B. Eurowings, Rs. C-297/97, Lankhorst-Hohorst, Rs. C-324/00, Cadbury Schweppes, Rs. C-196/04, und Thin Capitalisation GLO, ...