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IWB 24/2007 S. 1237

China | Steuerrichtlinien 2008 beschlossen

Der chinesische Staatsrat hat Ende November 2007 die Regelungen zum Unternehmensteuerreformgesetz vom beschlossen. Danach tritt zum der einheitliche Steuersatz von 25 % für in- und ausländische Unternehmen und von 20 % für kleinere und mittlere Unternehmen in Kraft. Im Gegenzug werden die niedrigen Steuersätze für ausländische Produktionsunternehmen innerhalb von fünf Jahren angehoben und andere Steuervergünstigungen entfallen. Der Steuersatz von 15 % für Unternehmen aus der Hochtechnologiebranche bleibt bestehen, jedoch werden die Vorschriften für den Anwendungsbereich verschärft. Die Richtlinien sollen noch im Dezember 2007 veröffentlicht werden.