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IWB 24/2007 S. 1236

Spanien | Kinderzuschuss 2007

Zur Stärkung der Geburtenrate führt Spanien rückwirkend zum 1.7.2007 einen Kinderzuschuss von 2.500 € für neugeborene oder adoptierte Kinder ein. Die Regelung wurde am 16.11.2007 veröffentlicht. Der Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen und der Nationalität gewährt. Einzige Voraussetzung ist, dass eine Ansässigkeit von mindestens zwei Jahren in Spanien besteht. Es wird mit Kosten von ca. 1,3 Mrd € pro Jahr gerechnet.