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Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros keine Herstellungskosten, sondern Erhaltungsaufwand
Die Kosten für den Umbau eines bislang vermieteten Großraumbüros in vier Einzelbüros durch Errichtung von Rigips-Wänden und Anpassung der Elektroinstallation sind als Erhal-tungsaufwand steuerlich sofort abziehbar.
Nach Auffassung des BFH führen die Umbaumaßnahmen nicht zu Herstellungskosten i. S. von § 255 Abs. 2 HGB: Der Umbau sei eine reine Umgestaltung vermieteter Räume durch Verlegung und Entfernen von Zwischenwänden, ohne dass die neu eingefügten Zwischen-wände dem Gesamtgebäude das bautechnische Gepräge geben würden. Zwar fördere der Einbau der Wände die Vermietbarkeit der Räume; dies genüge aber nicht für die Annahme von Herstellungskosten. Der Umbau habe auch keine größere Bürofläche geschaffen, so dass Herstellungskosten auch nicht unter dem Gesichtspunkt der „Erweiteru...