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Leistungsaustausch zwischen Mitgliedern einer Praxisgemeinschaft
Ein steuerbarer Leistungsaustausch zwischen den Mitgliedern einer Praxisgemeinschaft liegt vor bei entgeltlicher Nutzungsmöglichkeit von Praxisräumen, -einrichtung und Personal. Die Überlassung einer Praxiseinrichtung durch einen Arzt erfüllt nicht die Voraussetzungen der Befreiungsvorschrift gem. § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG.