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Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft
Die Voraussetzungen des § 20 UmwStG sind nicht erfüllt, wenn zwar sämtliche Mitunternehmeranteile in eine Kapitalgesellschaft im Wege der Sacheinlage eingebracht werden, aber wesentliche Betriebsgrundlagen, die zum Sonderbetriebsvermögen des einbringenden Mitunternehmers gehören, nicht auf die aufnehmende Gesellschaft übergehen; das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers gehört zu seiner gewerblichen Tätigkeit und damit zum Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft. Für das Vorliegen eines engen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Einbringung des Mitunternehmeranteils und der Überführung des Grundstücks in ein anderes Betriebsvermögen kommt es nicht auf die mit den Maßnahmen verfolgten inneren Absichten und ggf. Vorbehalte, sondern auf deren objektiv feststellbare Umsetzu...