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Keine Steuerermäßigung bei Betriebsaufspaltung mangels Subjektidentität
Die Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte nach § 35 EStG begünstigt natürliche Personen, die Einkünfte aus § 15 EStG erzielen. Die Begünstigung schlägt nicht auf ausgeschüttete Gewerbeerträge von Kapitalgesellschaften durch. Auch soweit Ausschüttungen einer GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu Einkünften aus § 15 EStG bei dem Besitzunternehmer führen, fehlt es an der für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG erforderlichen tatsächlichen Belastung mit Gewerbesteuer. Die bei der GmbH festgesetzte Gewerbesteuer kann mangels Personen- und Unternehmensidentität bei dem Besitzunternehmer nicht berücksichtigt werden.