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Umwandlungssteuer | Beitritt einer GmbH zu einer bestehenden KG ohne Verpflichtung zur Leistung einer Einlage
Tritt eine GmbH einer (bereits bestehenden) KG als Komplementärin ohne Verpflichtung zur Leistung einer Einlage bei, werden hierdurch gemäß NWB YAAAC-65403 nicht die Bewertungswahlrechte des § 24 UmwStG eröffnet. – Anmerkung: Die verfahrensrechtliche Behandlung dieses Falls eines missglückten Step up ist schon etwas kurios. Denn einerseits hat man den schon nach dem eindeutigen Wortlaut des § 24 UmwStG a. F. zum Scheitern verurteilten Versuch nach der Entlastungsvorschrift des § 126a FGO durch Beschluss zurückgewiesen; andererseits wurde dieser Beschluss entgegen sonstiger Übung aber ausführlich begründet und zudem amtlich veröffentlicht.