Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Ansatz eines Korrekturpostens bei sog. vorgezogenen Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters
Auch Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters, die er zum Ausgleich seines negativen Kapitalkontos geleistet hat und die nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht wurden (sog. vorgezogene Einlagen), sind nach dem NWB OAAAC-65402 geeignet, die Verluste späterer Wirtschaftsjahre als ausgleichsfähig zu qualifizieren (Fortentwicklung der Rechtsprechung). – Anmerkung: Entscheidend für die Würdigung dieses Sachverhalts ist die Erkenntnis, dass eine GbR nicht formwechselnd in eine stille Gesellschaft (und umgekehrt) umgewandelt werden kann, dass es aber trotz des zivilrechtlichen Erfordernisses einer Auflösung und Neugründung der Gesellschaft nicht zu einer Betriebsaufgabe kommt, so dass die ursprünglichen Buchwerte fortzuführen sind. Auf dieser Grundlage war...