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FG Berlin-Brandenburg 23.10.2007 6 K 1463/04 B, NWB 51/2007 S. 387

Einkommensteuer | Betriebsausgabenabzug für Dienstfahrzeug neben pauschaler Ermittlung des Werts der Nutzungsentnahme möglich

Nutzt ein Unternehmer ein betriebliches Fahrzeug auch für Privatfahrten, hat er den sich daraus ergebenden Nutzungsvorteil als Teil seiner Einkünfte zu versteuern, und zwar – sofern er nicht ein Fahrtenbuch führt, alle Fahrzeugkosten einzeln in Ansatz bringt und sie sodann auf den betrieblichen und den privaten Anteil der Fahrten verteilt – pauschal nach der sogenannten 1-%-Regelung. Die Inanspruchnahme dieser 1-%-Regelung hindert einen Unternehmer nach einem aber nicht, für das Fahrzeug aufgewendete Kosten als Betriebsausgaben geltend zu machen. Im entschiedenen Fall hatte ein Gesellschafter einer Personengesellschaft sein Dienstfahrzeug in einer von seiner Ehefrau angemieteten Garage untergebracht und die Garagenmiete als B...