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Begründung von Sonderbetriebsvermögen nach Beendigung einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung
Überlässt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft Wirtschaftsgüter im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung, werden diese für die Dauer der Betriebsaufspaltung als Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft behandelt. Sofern gleichzeitig die Voraussetzungen für S. 911Sonderbetriebsvermögen bei der Betriebspersonengesellschaft erfüllt sind, tritt diese Eigenschaft mit Ende der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der personellen Verflechtung wieder in Erscheinung.
Praxishinweise: Die Bilanzierungskonkurrenz bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH dahingehend aufzulösen, dass die Bilanzierung bei der Besitzpersonengesellschaft Vorrang gegenüber der Eigenschaft „Sonderbetriebsvermögen” bei der Bet...