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IWB Nr. 23 vom Seite 1235

Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2008 zu

Am hat der Bundesrat der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestages vom zum Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) zugestimmt.

Trotz Bedenken von Datenschützern wird die Papier-Lohnsteuerkarte bis 2011 abgeschafft und auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Danach wird beim Bundeszentralamt für Steuern eine Datenbank aufgebaut, in der die bisher auf der Lohnsteuerkarte für jeden Arbeitnehmer eingetragenen Daten gespeichert werden. Neben den Finanzämtern speisen auch die Meldebehörden und Sozialleistungsträger ihre Angaben ein. Jeder Bürger erhält zudem ab kommendem Jahr eine lebenslang gültige Steuernummer. Dieses bundesweit einheitliche steuerliche Identifikationsmerkmal war allerdings schon 2003 beschlossen worden.

Verschärft wird die allgemeine Missbrauchsklausel in § 42 AO, um besser gegen unerwünschte Steuersparmodelle vorgehen zu können. So liegt künftig ein Missbrauch vor, wenn eine „unangemessene” Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen zu einem „gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil” führt. In § 42 AO ist nun eine Prüfungsreihenfolge festgelegt, um einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglic...