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            BFH 21.08.2007  I R 22/07, NWB direkt 50/2007 S. 4
Teilwert einer Pensionsrückstellung
Bei der Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung gem. § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG ist, wenn das Dienstverhältnis des Pensionsberechtigten in einem Rumpfwirtschaftsjahr begonnen hat, von dem Beginn des betreffenden Kalenderjahrs auszugehen.